2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'600.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 41'074.85 bleiben dem Beschwerdegegner auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig. 3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführern die Parteikosten im Betrag von Fr. 9'322.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung