als die Einstellhalle neben den 10 Parkplätzen für die Wohnnutzung auch 10 Parkplätze für den Tennisclub enthält. Diese Parkplätze werden durch einen breiteren Benutzerkreis genutzt als die Parkplätze der Wohnungen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass dadurch mehr Fahrbewegungen pro Tag generiert werden, als bei einer blossen Wohnnutzung, da die Tennisspielerinnen und Tennisspieler jeweils nur einige Stunden im Tennisclub verbringen. Im Übrigen würde der Abbruch der Mauer zur Herstellung von genügend grossen Sichtweiten nicht ausreichen, da auch der Zaun auf dem Grundstück der Beschwerdeführer die Sicht auf das Trottoir und die Fahrbahn der J.________strasse beeinträchtigt.