So müssten die Sichtweiten auf das Trottoir mindestens 15 m betragen.53 Vorhanden sind etwa 4 m. Aufgrund der signalisierten Geschwindigkeit auf der J.________strasse von 50 km/h müsste die Knotensichtweite mindestens 50 m betragen.54 Vorhanden sind etwa 12 m. Die Verkehrssicherheit des neuen Strassenanschlusses ist deshalb klar nicht gewährleistet. Das wiegt umso schwerer, 51 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 2