Gestalterische Massnahmen betreffen das lärmempfindliche Gebäude selber. So ermöglichen beispielsweise Atrien, Innenhöfe, Fassadenschilder, Pufferzonen, Erschliessung, Verwinkelungen, Terrassierungen, Fassadenvor- und Fassadenrücksprünge, Erker oder Blenden, eine abgewinkelte Bauweise, Mauervorsprünge oder Erker,44 dass lärmempfindliche Räume entweder vom Lärm abgewandt angeordnet werden können oder dass eine Lärmreduktion erreicht wird. Auch offene Balkone mit massiv geschlossenen Brüstungen und schallabsorbierenden Oberflächen oder Lärmschutzwände zwischen den Gebäuden sind geeignete Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung.45 Massgeblich ist letztlich