Als zusätzliche Schallschutzmassnahmen kommen bauliche oder gestalterische Massnahmen in Frage. Diese baulichen Massnahmen sind Hindernisse zwischen der Lärmquelle und den lärmempfindlichen Gebäuden wie Lärmschutzwände und Lärmschutzdämme oder vorgelagerte Bauten mit geringerer Lärmempfindlichkeit. Gestalterische Massnahmen betreffen das lärmempfindliche Gebäude selber.