Selbst wenn der Verkehr seither um 1 Prozent pro Jahr zugenommen hätte, würde dies an der Lärmbelastung nichts ändern. Wie der Vertreter der P.________ AG am Augenschein erläutert hat, wäre erst ab einer Verkehrszunahme von 25 Prozent mit einer Zunahme des Lärms um etwa 1 dB(A) zu rechnen.41 Es kann deshalb auf die im Übrigen unbestrittene Beurteilung der Aussenlärmuntersuchung abgestellt werden. d) Gemäss Art. 22 USG42 werden Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten für neue Gebäude, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, nur erteilt, wenn die