Selbst mit den vorgeschlagenen Lärmschutzmassnahmen dürfe demnach der Immissionsgrenzwert um mindestens 1 dB(A) überschritten sein. Zudem seien weder die Lärmimmissionen der Anflugroute des Flughafens Belp berücksichtigt noch die verschiedenen Lärmquellen (Strasse, Parkplatz, Tennisplatz) gesamthaft dargestellt worden.