werden. Massgebend sei die Lärmbelastung in der Mitte der offenen Fenster. Der Einbau von Lüftungsfenstern sei deshalb keine Lösung. Die Schallschutzschilder seien weder eine bauliche noch eine gestalterische Massnahme. Zudem seien sie von der SKB nicht beurteilt worden. Die Verkehrsdaten der Lärmberechnung basierten auf dem Jahr 2012 und seien im Gutachten für das Jahr 2013 mit einer jährlichen Verkehrszunahme von 1 Prozent hochgerechnet worden. In der Zwischenzeit sei eine Anpassung von mindestens 3 Prozent zu berücksichtigen. Selbst mit den vorgeschlagenen Lärmschutzmassnahmen dürfe demnach der Immissionsgrenzwert um mindestens 1 dB(A) überschritten sein.