festgelegt. Mangels eines fixen Masses kann die Gebäudelänge gar nicht überschritten werden. Es ist deshalb auch unerheblich, ob es sich beim Gebäudekomplex um einen Winkelbau handelt oder nicht. Gemäss Randtitel regelt Art. 48 BO die Länge von Gebäuden oder Gebäudegruppen. In der offenen Bauweise sind auf Eckgrundstücken Winkelbauten zulässig, sofern die zulässige Gebäudelänge durch die Summe der abgewinkelten Fassadenlängen längs den Strassen nicht überschritten wird (Art. 48 Abs. 2 BO). Die Bestimmung regelt somit, unter welchen Umständen auf Eckgrundstücken Winkelbauten zulässig sind, sie untersagt jedoch diese Gebäudeform auf anderen Grundstücken nicht.