Wesentliche Weichenstellungen waren bereits auf der Voranfragestufe abgeschlossen. Die Bereitschaft und Fähigkeit der Projektverfasser, Anregungen in einem grundsätzlichen Sinn aufzunehmen, wurden vermisst.» Anlässlich ihrer Sitzung vom 5. September 2013 beurteilte die SKB das Projekt ein weiteres Mal und nahm wie folgt Stellung:29 28 Vgl. dazu Stellungnahme des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 6. März 2015, Vorakten pag. 169 ff. 29 Vgl. dazu Stellungnahme des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 6. März 2015, Vorakten pag. 169 ff. RA Nr. 110/2015/82 14