Es liegt in der Natur des Beurteilungsverfahrens, dass das Beurteilungsgremium nur Empfehlungen abgeben kann, die Interpretation und Umsetzung solcher Empfehlungen jedoch den Projektverfassern obliegt. Im vorliegenden Projekt herrschten zwischen den Projektverfassern und der SKB grundsätzliche Differenzen dahingehend, worin eine angemessene Reaktion auf den städtebaulichen Kontext bestehe und welches eine verträgliche architektonische Haltung sei. Nach Auffassung der Projektverfasser war dies anfänglich ein den Kontext konterkarierendes Gebäude mit exaltiertem architektonischem Anspruch und zeichenhaftem Auftritt.