An diesen wesentlichen Qualitäten der Nachbarschaft soll sich nach Auffassung der SKB auch ein Neubauprojekt orientieren. Die SKB hat sich, einschliesslich der vorliegenden Stellungnahme, an insgesamt sechs Sitzungen, darunter einer ordentlichen Sitzung, mit dem Projekt befasst. Es wird auf die in den Protokollen festgehaltenen Feststellungen und Empfehlungen verwiesen. Zu jeder Bearbeitungsstufe wurden teilweise gravierende Vorbehalte geäussert. Es liegt in der Natur des Beurteilungsverfahrens, dass das Beurteilungsgremium nur Empfehlungen abgeben kann, die Interpretation und Umsetzung solcher Empfehlungen jedoch den Projektverfassern obliegt.