c) Die Stadt Bern verfügt mit der SKB über eine leistungsfähige örtliche Fachstelle zur Beurteilung von Ortsbildfragen (vgl. Art. 22 Abs. 2 BewD26). Diese hat das Bauprojekt mehrmals beurteilt. Zu Beginn hatte die SKB grundsätzliche Einwände und konnte das Vorhaben nicht zur Bewilligung empfehlen.27 Bezüglich der überarbeiteten Version, die ihr anlässlich der Sitzung vom 6. September 2012 unterbreitet wurde, empfahl sie, auf den südseitigen kubischen Vorbau zu verzichten. Im Übrigen hatte sie keine Vorbehalte gegen