Das Erstellen eines neuen Clubhauses dürfte deshalb nicht zonenkonform sein. Zumutbare Alternativen sind somit keine ersichtlich. Die Fläche der Clubräume wird auf ein Minimum beschränkt. Zudem sind die Clubräume auf einer Parzelle geplant, die mit einem privaten Bauverbot belegt ist. Es könnten dort auch keine 22 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) RA Nr. 110/2015/82 10