Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen diese Räume in der Nähe der Tennisplätze sein. Das Bauinspektorat führt in seiner Stellungnahme vom 17. Juli 2015 aus, die nächstgelegenen Standorte für ein Clubhaus befänden sich auf der anderen Seite der J.________strasse. Diese Distanz und die Strassenüberquerung seien unzumutbar. Funktionell gehört der Clubraum zu den bestehenden Tennisplätzen. Diese befinden sich in einer Zone für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse (Freifläche F*). Zulässig sind stark durchgrünte Anlagen und die Ausnützungsziffer beträgt 0.1 (vgl. Art. 24 Abs. 2 und 5 BO). Das Erstellen eines neuen Clubhauses dürfte deshalb nicht zonenkonform sein.