Mit der Überschreitung des für die Nichtwohnnutzung zulässigen Masses strebt der Beschwerdegegner nicht nach einer optimalen, gewinnbringenden Nutzung auf Kosten von Wohnungen, sondern er beabsichtigt, neben dem Bau von neuem Wohnraum den Weiterbestand des traditionsreichen Tennisclubs zu ermöglichen. Dazu sind Clubräume mit Duschen und Garderoben erforderlich. Andernfalls kann der Club- und Tournierbetrieb nicht aufrechterhalten werden. Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen diese Räume in der Nähe der Tennisplätze sein.