KoV14 Anhang II Bst. A Ziff. 1, Zusammensetzung Bst. a). Die Zusammensetzung der SKB ist publiziert.15 Allfällige Ausstandsgründe können deshalb ohne Einsichtnahme ins Protokoll vorgebracht werden. Die Sitzungen der SKB werden protokolliert. Die sachlich zuständige Dienststelle teilt den betroffenen Parteien die Ergebnisse der Beratung schriftlich und begründet mit. Die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident kann die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Beratungen der Kommission informieren (vgl. KoV Anhang II Bst. A Ziff. 1, Aufgaben und Befugnisse