fortlaufend und seitenübergreifend die Beurteilungen mehrerer Projekte beinhalten. Sie könnten deshalb aus Datenschutzgründen nicht als Kopien zur Verfügung gestellt werden. Das Bauinspektorat gab jedoch die Stellungnahmen der SKB vom 6.09.2012, 27.06.2013 und 5.09.2013 im Wortlaut wieder.11 Aktenkundig ist zudem eine Beurteilung zur ersten Baueingabe.12 Die SKB berät den Gemeinderat, die Baubewilligungsbehörde und die zuständigen Verwaltungsabteilungen in Fragen, die das Stadtbild, die Stadtstruktur und die Stadtentwicklung prägend beeinflussen. Die fünf stimmberechtigten Mitglieder sind verwaltungsunabhängige, anerkannte Fachpersonen (vgl. Art. 90 Abs. 2 und 3 BO13 sowie