c) Die Beschwerdeführer beantragten bereits im vorinstanzlichen Verfahren, die Stellungnahmen der SKB seien einzuholen und ihnen zur Einsicht und Stellungnahme vorzulegen.10 Das Bauinspektorat der Stadt Bern bestätigte daraufhin, die SKB habe das Vorhaben bereits im Rahmen von Voranfragen beurteilt und das Projekt sei gestützt darauf überarbeitet worden. Die Voranfragen seien nicht Bestandteil des laufenden Bewilligungsverfahrens, weshalb die entsprechenden Berichte nicht zur Verfügung gestellt würden. Im laufenden Bewilligungsverfahren habe die SKB das Projekt an den Sitzungen vom 6.09.2012, 27.06.2013 und 5.09.2013 beurteilt. Die Berichte der SKB würden