4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte im Beisein der Parteien, einer Vertretung der Stadt Bern und einer Vertretung der Stadtbildkommission einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Der Beschwerdegegner reichte eine Projektänderung ein. Die Beteiligten konnten dazu Stellung nehmen und Schlussbemerkungen einreichen. 5. Auf die Rechtsschriften und auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen