in das Quartierbild sei von der Stadtbildkommission als positiv beurteilt worden. Im Übrigen seien die gerügten baupolizeilichen Vorschriften eingehalten. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gab in seiner Eingabe vom 7. Juli 2015 bekannt, es verzichte unter Verweis auf die Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassung. In seiner Stellungnahme vom 17. Juli 2015 beantragt das Bauinspektorat der Stadt Bern die Abweisung der Beschwerde.