Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführer Einsprache. Aufgrund eines anderen, für die gleichen Bauparzellen eingeleiteten Baubewilligungsverfahrens verzichtete das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland vorerst auf die Durchführung weiterer Verfahrensschritte. Nach dem Rückzug dieses Gesuchs nahm es mit verfahrensleitender Verfügung vom 8. Dezember 2014 das Verfahren wieder auf. Auf die Durchführung einer Einigungsverhandlung verzichtete es. Mit Gesamtentscheid vom 20. Mai 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.