Am 21. Dezember 2012 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Bern ein vom 7. Dezember 2012 datierendes Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen, den Neubau einer Einstellhalle und den Neubau eines unterirdischen Clubraums für den Tennisclub. Er beantragte auch die Erteilung von drei Ausnahmebewilligungen, nämlich für die Überschreitung der Arbeitsnutzung, die Öffnung des Vorlandes und das Bauen auf dem Vorland. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführer Einsprache.