ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2016/166 vom 3.7.2017). RA Nr. 110/2015/82 Bern, 3. Mai 2016 in der Beschwerdesache zwischen Erbengemeinschaft A.________, bestehend aus: Herrn E.________ Beschwerdeführer 1 Herrn F.________ Beschwerdeführer 2 Herrn G.________ Beschwerdeführer 3 vertreten durch Herrn Fürsprecher B.________ und Herrn C.________ Beschwerdegegner vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D.________ sowie