Aufgrund dieser Erschliessung ist nicht nur denkbar, sondern praktisch sicher, dass diese beiden grosszügigen und beheizten Räume im Alltag dem Wohnen dienen werden. Zumal eine minimale natürliche Belichtung durch die Fenster und die offenen Treppen ins Erdgeschoss gewährleistet sind und problemlos mit einer künstlichen Belichtung ergänzt werden kann. Die beiden Keller- bzw. Freizeiträume 1 und 2 können somit zum Wohnen dienen und sind dementsprechend bei der Bruttogeschossfläche anzurechnen. Dabei sind zur Bodenfläche auch noch die Mauer und Wandquerschnitte hinzuzurechnen. Insgesamt ergibt dies eine Bruttogeschossfläche von rund 75 m2. Anders die übrigen drei Räume "keller/freizeit" im