Diese beiden Räume haben eine Bodenfläche von 22.00 und 43.12 m2, die Raumhöhe beträgt 2.40 m. Gemäss den Grundrissplänen führen von den beiden Erdgeschosswohnungen im Haus Nr. E.________ jeweils Treppen von den Wohnräumen direkt in die darunter liegenden Keller- bzw. Freizeiträume 1 und 2. Dabei sind gemäss den Plänen keine Türen vorgesehen, die Erdgeschosswohnräume sind somit gegen die darunterliegenden Kellerbzw. Freizeiträume offen. Gemäss dem energietechnischen Massnahmennachweis gehört das gesamte Zwischengeschoss mit einer Fläche von 249.50