Erschliessung dafür gesorgt werden, dass eine Umnutzung zum Wohnen nicht leicht möglich ist. Andernfalls ist der Raum der Bruttogeschossfläche anzurechnen.14 e) Im vorliegenden Fall ist insbesondere bezüglich der beiden Räume "keller/freizeit" 1 und 2 umstritten, ob diese der Bruttogeschossfläche zugerechnet werden müssen. Diese beiden Räume haben eine Bodenfläche von 22.00 und 43.12 m2, die Raumhöhe beträgt 2.40 m. Gemäss den Grundrissplänen führen von den beiden Erdgeschosswohnungen im Haus Nr. E.____