Die Gemeinde Wohlen ist der Ansicht, bei den Räumen im Zwischengeschoss handle es sich nicht um Wohnräume, sondern um beheizte Nebenräume. Damit die Räume nicht zu Wohnräumen umgenutzt würden und der Bruttogeschossfläche angerechnet werden müssten, sei eine Fensterfläche von 5 % nicht zu überschreiten. Dies entspreche einer Praxis des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und sei im vorliegenden Projekt eingehalten.