Auch die Gemeinde Wohlen verweist darauf, dass das in den Plänen eingetragene Terrain der heutigen Situation entspreche. Damit handle es sich um das Terrain vor Baubeginn, auf welches gemäss Lehre und Rechtsprechung bei einer Ersatzbaute abzustellen sei. Die im Zusammenhang mit dem Bau der heute bestehenden Gebäude vorgenommenen Terrainaufschüttungen und Abgrabungen seien ohne Vorbehalt bewilligt worden. Das natürlich umgebende Terrain sei heute nicht mehr ablesbar, da sämtliche Nachbarn ihr Terrain ebenfalls angepasst hätten. Das heutige Terrain sei vom Geometer erfasst und in den Plänen korrekt dargestellt worden.