Nicht anwendbar sei dagegen Art. 97 BauV5, diese Bestimmung sei aufgehoben worden. Die Höhe des Gebäudes sei demzufolge aufgrund des eindeutig nachgewiesenen, ehemaligen Geländeverlaufs der Umgebung zu bestimmen. Auch die bestehenden Häuser hätten sich diesem Geländeverlauf angepasst. 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 4 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) 5 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 4