a) Die Beschwerdeführenden rügen, das gewachsene Terrain werde in den Plänen falsch ausgewiesen. Dies führe dazu, dass das Gebäude Nr. E.________ zu hoch werde. Die Umgebung der Baugrundstücke sei keine waagrechte Ebene, sondern falle ab. Diese Situation gehe aus den Plänen des heute bestehenden Gebäudes Nr. E.________ deutlich hervor. Das Haus Nr. I.________ der Beschwerdeführenden liege etwa auf dem Kumulationspunkt der leicht ansteigenden J.________strasse. Die bisherige Liegenschaft Nr. E.________ liege bereits leicht unter diesem Kumulationspunkt. Dazu komme, dass der bisherige Bau Nr. E.________ bereits auf Aufschüttungen stehe, welche klar über dem gewachsenen Boden lägen.