1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 24. Juli 2014 bei der Gemeinde Wohlen ein Baugesuch ein für den Abbruch der Einfamilienhäuser Nr. E.________ und F.________ sowie den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils fünf Familienwohnungen und einer gemeinsamen Autoeinstellhalle mit 17 Parkplätzen auf den Parzellen Wohlen bei Bern Grundbuchblätter Nr. G.________ und H.________. Die Parzellen liegen in der 2 Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 19. Mai 2015 erteilte die Gemeinde Wohlen die Baubewilligung.