1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Auflagen 2.2 (Standard Maschinenweg), 2.3 (Barriere) und 2.4 (Fahrrad- und Wanderwegverbot) des Fachberichts Wildtierschutz vom 4. Mai 2015 (integrierender Bestandteil der Bauentscheide der Stadt Biel und der Gemeinde Twann-Tüscherz vom 1. Juni 2015) werden aufgehoben. 11 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21). 10 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung