c) Aus der dem Baugesuch beigelegten Übersichtskarte 1:20'000 ist ersichtlich, dass das geplante Ausbaustück des Bellevuewegs selber nicht an das öffentliche Wegnetz angeschlossen ist, sondern nur über andere Waldstrassen erreichbar ist. Gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführerin, welche von den betroffenen Gemeinden nicht bestritten werden, sind sämtliche Zufahrten bereits mit einem Fahrverbot belegt. Mit Blick auf die Übersichtskarte ist ebenso nachvollziehbar, dass der auszubauende Weg, welcher in erhöhter Lage parallel zur Rue de Neuchâtel entlang des Bielersees verläuft, weder eine 7