Das Jagdinspektorat hält gemäss Stellungnahme vom 13. Juli 2015 an dieser Auflage fest. Damit wolle man sicherstellen, dass möglichst wenig Unberechtigte mit Autos, Motorrädern, Quads oder im Winter mit Schneemobilen den Weg befahren und so unerwünschte Störungen in den Wildtier-Lebensraum tragen würden. Fahrverbote würden die rechtliche Sanktionsgrundlage im Fall von Zuwiderhandlungen schaffen, die Barriere solle mechanisch eine fahrzeugmässige Benutzung verhindern. Beide Massnahmen würden von ihnen bei zahlreichen Wegbauprojekten gefordert.