Gleiches gilt für den in der Auflage verlangten begrünten Mittelstreifen. Wie die Beschwerdeführerin und die Vor-instanzen nachvollziehbar ausführen, würde ein begrünter Mittelstreifen die geplante, talseitige Entwässerung der Waldstrasse mittels seitlichem Gefälle (gemäss bewilligtem Plan "Normalprofil 1:50) unnötig erschweren oder 4 Internetseite der VOL, unter http://www.vol.be.ch/vol/de/index/wald/wald/walderhaltung/waldstrassen.html. 5 Vgl. Begriffserläuterung in den regionalen Waldplänen Jura Südfuss und Bern, zu finden unter http://www.vol.be.ch/vol/de/index/wald/wald/planung_grundlagen/planung_rwp.html. 6