Zudem besteht ein Widerspruch zwischen dieser Auflage und den bewilligten Plänen, welche eindeutig einen Ausbau der heute schon bestehenden Strasse vorsehen. Die Auflage, wonach der Standard eines Maschinenwegs nicht überschritten werden darf, steht damit im Widerspruch zum bewilligten Vorhaben und wurde von den Vorinstanzen, wie diese in ihren Stellungnahmen selber festhalten, zu Unrecht und ohne nähere Prüfung übernommen. Gleiches gilt für den in der Auflage verlangten begrünten Mittelstreifen.