Er kann in der Regel nur mit geländegängigen Fahrzeugen (Forstfahrzeugen) befahren werden.5 Die mit der umstrittenen Auflage geforderte Einhaltung des Standards eines Maschinenwegs würde daher einen Rückbau darstellen, wie dies die Beschwerdeführerin und die Vorinstanzen richtig ausführen. Zudem besteht ein Widerspruch zwischen dieser Auflage und den bewilligten Plänen, welche eindeutig einen Ausbau der heute schon bestehenden Strasse vorsehen.