Der Y.________weg wird gemäss den unbestrittenen Ausführungen der Beschwerdeführerin bereits seit längerer Zeit mit LKW's befahren. Er gilt damit – bereits vor dem ersuchten Ausbau – als Waldstrasse. Ein Maschinenweg dagegen ist ein "mit wegebaulichen Massnahmen erstellter unbefestigter oder befestigter Weg, zwecks Einsatz technischer Mittel für die Holzernte." Er kann in der Regel nur mit geländegängigen Fahrzeugen (Forstfahrzeugen) befahren werden.5