Die Auflage, den Standard eines Maschinenwegs nicht zu überschreiten, entspreche einem Rückbau, widerspreche dem Bauvorhaben und sei ersatzlos zu streichen. Ein grüner Mittelstreifen gehöre nicht zum Standard einer Waldstrasse. Bei der gewählten, aus dem Baugesuch ersichtlichen, talseitigen Entwässerung mit einem seitlichen Gefälle der Waldstrasse behindere bzw. verhindere ein Grünstreifen diese Funktion. Auch diese Forderung sei unhaltbar.