4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit praktisch identischen Stellungnahmen vom 3. Juli 2015 und 9. Juli 2015 beantragen die Stadt Biel und die Gemeinde Twann-Tüscherz, die Beschwerde sei vollumfänglich gutzuheissen und die drei Auflagen des Fachberichts Wildtierschutz vom 4. Mai 2015 seien ersatzlos zu streichen. Im Übrigen seien die beiden Verfügungen der Stadt Biel vom 1. Juni 2015 und der Gemeinde Twann-Tüscherz vom 1. Juni 2015 zu bestätigen. Das Jagdinspektorat des Kantons Bern reichte am 13. Juli 2015 eine Stellungnahme ein.