3. Die Beschwerdeführerin reichte gegen beide Entscheide am 15. Juni 2015 eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, die Auflagen Nr. 2.2 (Standard Maschinenweg), 2.3 (Barriere) und 2.4 (Fahrradund Wanderwegverbot) seien ersatzlos zu streichen. Dabei macht sie geltend, die Auflagen seien in keiner Weise verhältnismässig, teilweise absurd und würden nicht der tatsächlichen Situation vor Ort entsprechen.