4. Die Beschwerdeführenden 1 bis 3 und die Beschwerdeführer 4 und 5 haben dem Beschwerdegegner die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'926.45 (inkl. Mehrwertsteuer) je zu gleichen Teilen, ausmachend Fr. 1'963.20, zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1 bis 3 und die Beschwerdeführer 4 und 5 haften solidarisch für ihre Anteile. IV. Eröffnung - Einfache Gesellschaft L.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher G.________, eingeschrieben - I.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lenk, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, zur Kenntnis