2. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Lenk vom 23. Dezember 2014 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'400.00 werden den Beschwerdeführenden 1 bis 3 und den Beschwerdeführern 4 und 5 je zu gleichen Teilen, ausmachend Fr. 1'200.00, zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 1 bis 3 und die Beschwerdeführer 4 und 5 haften je solidarisch für ihre Kostenanteile. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.