e) Die BVE stellt den Sachverhalt im Rahmen des Verfahrensgegenstands von Amtes wegen fest. Dabei bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen der rechtserheblichen Sachumstände, ohne dass sie an die Beweisanträge der Parteien gebunden ist (Art. 18 Abs. 1 und 2 VRPG26). Ihr steht bei der Erhebung und Abnahme von Beweisen ein weiter Ermessensspielraum zu.27 Im vorliegenden Fall steht eine Kleinbaute in einem optisch unsensiblen Umfeld zur Diskussion. Die BVE hat einen Augenschein durchgeführt und sich 25 Vgl. Fotodokumentation als Beilage zum Augenscheinprotokoll vom 20. April 2015 26 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)