(N.________Strasse 47) bereits ein offener Autounterstand in Stahlkonstruktion und Glasdach gebaut wurde. Diesen Autounterstand bewilligte die Gemeinde Lenk anfangs 2011.22 Aktenkundig ist zudem, dass die Gemeinde auf der Parzelle Nr. R.________ (N.________Strasse 39) im Juli 2012 einen weiteren vergleichbaren Autounterstand mit Glasdach bewilligte.23