Das Baureglement der Gemeinde Lenk enthält insbesondere folgende Bestimmung zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: "Art. 21 GBR 1 Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit den bestehenden Bauten und deren Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Die Beurteilung dieser Gesamtwirkung richtet sich nach der bestehenden, bei Vorliegen einer genügend detaillierten Planung nach der zukünftigen Umgebung.