Dazu ist zu bemerkten, dass der projektierte Autounterstand nicht direkt gegenüber dem Wendeplatz liegt, wie die Fotos vom Augenschein zeigen.17 Zudem besteht zwischen dem auskargenden Glasdach und dem Fahrbahnrand nach wie vor ein freier seitlicher Raum von 1.90 m. Dazu kommt, dass hier keine Bauteile, wie Abstützungen oder Wände im Strassenabstand stehen. Die Erreichbarkeit der dahinter liegenden Bauten wird durch das Vorhaben nicht erschwert. Zu Recht machen die Beschwerdeführenden 1 bis 3 auch nicht geltend, die Brandbekämpfung sei nicht mehr gewährleistet.