Die beiden Kriterien "klein" und "leicht entfernbar" müssen kumulativ erfüllt sein. Beispiele für kleine und leicht entfernbare Bauten sind Gartenhäuschen, Kioske oder Einzelgaragen.15 g) Der umstrittene Unterstand erfüllt die Kriterien von Kleinbauten im Sinn von Art. 28 BauG: Er übersteigt die Dimensionen gemäss Art. 12 NBRD nicht. Seine Grundfläche beträgt knapp 15 m2 und er ist lediglich 2.91 m hoch. Er lässt sich ohne grossen Aufwand und Nachteile wieder entfernen, da die drei Stützen direkt auf der bestehenden Brüstung 14 Dekret vom 10. Februar 1970 über das Normalbaureglement (NBRD; BSG 723.13)