betroffenen Parteien zu Eigentum und Unterhalt an die Gemeinde übergegangen und gilt als dem Gemeingebrauch gewidmet. Im Übrigen geht aus einem Protokoll der Baukommission der Gemeinde Lenk vom 17. November 2009 hervor, dass sie die Erschliessung K.________-N.________Strasse mindestens seit fünf Jahren als Detailerschliessungsstrasse qualifiziert.12